Ablauf
Vom Fahrplan zur Baustelle: Wer beim iSFP wann was macht – über bis zu 15 Jahre
Der Weg vom Förderantrag über die Erläuterung bis zur letzten Maßnahme: sieben Phasen, ihre Fristen und wer jeweils am Zug ist.
Ein Sanierungsfahrplan wird einmal erstellt und begleitet Sie danach über Jahre. Für den iSFP-Bonus bleiben nach der Erstellung höchstens 15 Jahre, um die Maßnahmen umzusetzen. Dazwischen liegen sieben Phasen, in denen mal Sie, mal der Energieberater, mal ein Fachbetrieb am Zug ist.
Die Zeitachse auf einen Blick
| Phase | Wer ist am Zug | Frist oder Bedingung |
|---|---|---|
| 1. Berater auswählen | Sie | Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste |
| 2. Förderung beantragen | Sie oder der Berater mit Vollmacht | vor Abschluss des Beratungsvertrags |
| 3. Termin vor Ort | Energieberater | Datenaufnahme im Haus |
| 4. Fahrplan erstellen | Energieberater | Fassung 2.6, ab 01.12.2026 nur noch 2.7.x |
| 5. Übergabe und Erläuterung | Energieberater mit Ihnen | Teil der geförderten Beratung |
| 6. Honorar und Zuschuss | Sie | erst das volle Honorar, dann der Zuschuss |
| 7. Maßnahmen umsetzen | Sie, Experten, Fachbetriebe | je Vorhaben ein Antrag vor dem Auftrag, Bonus binnen 15 Jahren |
Phase 1 und 2: vor dem Vertrag
Den Berater finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste. Nur wer dort eingetragen ist, kann laut ADAC Förderanträge bei BAFA und KfW begleiten und einen iSFP erstellen. Fragen Sie gleich, ob der Berater später auch Planung und Baubegleitung übernehmen kann – dann bleibt Ihnen über mehrere Pakete hinweg dieselbe Ansprechperson.
Dann kommt der Antrag. Ihn stellt der Beratungsempfänger im Portal des BAFA, auf Wunsch übernimmt das der Berater mit Ihrer Vollmacht. Der Antrag muss vorliegen, bevor Sie den Vertrag über die Beratung schließen – denn mit diesem Vertrag beginnt das Vorhaben.
Gefördert werden 50 % des Honorars. Die Obergrenze liegt bei 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 € zusätzlich, wenn der Fahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.
Für Ihre Zeitplanung wichtig: Die Richtlinie für diese Förderung endet am 31.12.2026. Ob und wie es danach weitergeht, ist bisher nicht bekannt.
Phase 3 bis 5: Termin, Erstellung, Erläuterung
Beim Termin vor Ort nimmt der Berater Ihr Haus auf. Vorbereiten können Sie, was er sonst nicht sieht:
- Abrechnungen für Gas, Öl oder Strom aus den letzten Jahren,
- Baupläne und Grundrisse, soweit vorhanden,
- Rechnungen früherer Sanierungen, etwa für Fenster oder Dach,
- Unterlagen zur Heizung, etwa das letzte Wartungsprotokoll.
Danach erstellt der Berater den Fahrplan, seit dem 01.09.2026 mit der Fassung 2.6 der Druckapplikation. Zum Abschluss händigt er Ihnen den Plan aus und erläutert ihn. Beides gehört zur geförderten Beratung und ist Ihre beste Gelegenheit für Rückfragen.
Bitten Sie bei der Erläuterung darum, die Pakete grob mit Jahren zu versehen. Dann wird aus der Reihenfolge eine Zeitachse, die Sie mit eigenen Plänen abgleichen können – mit Rücklagen, mit dem Ruhestand, mit anstehenden Reparaturen.
Phase 6: Honorar und Zuschuss
Sie bezahlen zuerst das volle Honorar. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt, und zwar nur an den Antragsteller. Planen Sie die ganze Summe also für einige Zeit selbst ein.
Ihren Fahrplan gemeinsam lesen?
Der Fachbetrieb geht mit Ihnen durch, was im Fahrplan für Ihr Haus steht oder stehen könnte, und klärt, welches Paket als Nächstes ansteht.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Phase 7: umsetzen, Paket für Paket
Mit jedem Paket beginnt ein eigener kleiner Ablauf. Er unterscheidet sich danach, wer fördert.
Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung
- Die Technische Projektbeschreibung schreibt ein Energieeffizienz-Experte; bei der Heizungsoptimierung darf das auch ein Fachunternehmen. Ihre ID ist zwei Monate gültig.
- Sie oder eine bevollmächtigte Person stellen den Antrag im Portal des BAFA, vor dem Vorhabenbeginn. Als Beginn zählt schon der unterschriebene Liefer- oder Leistungsvertrag.
- Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.
- Nach dem Zuwendungsbescheid bleiben 36 Monate für die Umsetzung. Den Verwendungsnachweis reichen Sie spätestens sechs Monate nach Ablauf ein.
Reicht der Zuschuss für die Finanzierung nicht, lässt sich nach der Zusage der Ergänzungskredit der KfW beantragen, bis 120.000 € je Wohneinheit.
Heizung
Hier fördert die KfW, mit eigener Reihenfolge: erst die Bestätigung zum Antrag, dann ein Vertrag, der an die Förderung gekoppelt ist, dann der Antrag in „Meine KfW“. Erst danach darf auf der Baustelle gearbeitet werden. Der iSFP-Bonus spielt bei der Heizung keine Rolle.
Planung und Baubegleitung
Lassen Sie Dämmung, Fenster, Lüftung oder Heizungsoptimierung von einem Energieeffizienz-Experten planen und begleiten, gibt es dafür 50 % Zuschuss. Beim Ein- oder Zweifamilienhaus zählen bei Einzelmaßnahmen bis 5.000 € Kosten; unsere Beispielrechnung ergibt daraus maximal 2.500 € Zuschuss. Einen iSFP-Bonus gibt es auch hier nicht.
Die 15 Jahre im Kalender
Tragen Sie zwei Daten ein: den Tag, an dem der Fahrplan erstellt wurde, und denselben Tag 15 Jahre später. Dazwischen liegt das Zeitfenster, in dem Maßnahmen aus dem Fahrplan den Bonus bekommen können – vorausgesetzt, der Fahrplan stammt aus einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude.
Der Bonus beträgt 5 Prozentpunkte, wirkt seit dem 21.07.2026 aber nur auf Kosten über der normalen Höchstgrenze. Beim Einfamilienhaus heißt das: Bonus gibt es nur für das, was in einem Jahr an förderfähigen Kosten über 30.000 € hinausgeht.
Ab dem ersten Quartal 2027 ist der geförderte Fahrplan außerdem eine mögliche Voraussetzung für den WPB-Bonus. Er bringt 5 Prozentpunkte, wenn Häuser mit besonders schlechtem Sanierungsstand gedämmt werden, und gilt für höchstens drei Anträge. Statt des Fahrplans genügt dafür auch eine geförderte Energieberatung.
Fünf Stolpersteine auf der Zeitachse
- Unterschrift vor dem Antrag. Bei der Beratung kommt der Antrag schlicht zuerst. Bei den Maßnahmen schützt nur ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
- Abgelaufene Projektbeschreibung. Nach zwei Monaten verliert die TPB-ID ihre Gültigkeit. Stimmen Sie Angebote und Antrag so ab, dass beides in dieses Fenster passt.
- Zu lange Bauzeit. Für eine bewilligte Maßnahme bleiben 36 Monate, für den Nachweis danach sechs Monate.
- Bonus erwartet, wo es keinen gibt. Heizungstausch, Emissionsminderung an Biomasse-Feuerungen sowie Planung und Baubegleitung bekommen keinen iSFP-Bonus.
- Frist vergessen. Nach 15 Jahren endet das Zeitfenster für den Bonus, auch wenn der Fahrplan als Plan weiter nützlich bleibt.
Was Sie aufbewahren sollten
- den Fahrplan mit beiden Dokumenten und dem Datum seiner Erstellung,
- den Bescheid über den Zuschuss für die Beratung,
- je Maßnahme: TPB-ID, Antrag, Vertrag mit Förderklausel, Zuwendungsbescheid, Rechnungen und Verwendungsnachweis,
- bei der Heizung: die Bestätigung zum Antrag und die Unterlagen aus „Meine KfW“.
Der Bonus hängt am Erstellungsdatum des Fahrplans. Das sollten Sie auch viele Jahre später noch belegen können.
Ihren Fahrplan gemeinsam lesen?
Der Fachbetrieb geht mit Ihnen durch, was im Fahrplan für Ihr Haus steht oder stehen könnte, und klärt, welches Paket als Nächstes ansteht.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Am Ende ist der Fahrplan ein Zeitplan, den Sie selbst führen. Der Berater liefert die Grundlage, die Betriebe bauen – und Sie entscheiden, wann welches Paket an der Reihe ist.
Häufige Fragen
Wer stellt den Förderantrag für die Energieberatung?
Sie als Beratungsempfänger, über das Portal des BAFA. Ihr Energieberater darf den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. In beiden Fällen gilt: vor dem Abschluss des Beratungsvertrags.
Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung?
Für den iSFP-Bonus höchstens 15 Jahre ab Erstellung des Fahrplans. Ist eine einzelne Maßnahme bewilligt, haben Sie für sie 36 Monate Zeit; den Verwendungsnachweis reichen Sie spätestens sechs Monate danach ein.
Ersetzt der Fahrplan den Förderantrag für die Maßnahmen?
Nein. Jedes Vorhaben wird vor der Auftragsvergabe gesondert beantragt. Bei Dämmung und Fenstern erstellt dafür ein Energieeffizienz-Experte die Technische Projektbeschreibung.
Was ändert sich Ende 2026 bei der Förderung der Beratung?
Die Förderrichtlinie für Energieberatungen läuft am 31.12.2026 aus. Eine Nachfolge ist bislang nicht bekannt.
Quellen
- BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (veröffentlicht 30.04.2026)
- Bundesanzeiger: Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude vom 31.05.2023 (BAnz AT 21.06.2023 B1) (veröffentlicht 21.06.2023)
- ADAC: Energieberatung fürs Eigenheim (veröffentlicht 24.08.2026)
- Heidelberger Energieberater: EBW-Förderrichtlinie endet 2026 (veröffentlicht 21.08.2026)
- BAFA: Informationen für Antragstellende (veröffentlicht 05.10.2026)
- Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (veröffentlicht 27.08.2026)
- KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (veröffentlicht 09/2026)
- KfW: Infoblatt förderfähige Maßnahmen BEG, Version 11.0 (veröffentlicht 09/2026)
- dena/Gebäudeforum: iSFP-Infosheet „Aktuelles“ (veröffentlicht 26.06.2026)